Urteil Verwaltergebühr als zulässiger Mietzinsbestandteil
Schlagworte
Verwaltergebühr als zulässiger Mietzinsbestandteil; Sonderkündigungsrecht bei verweigerter Untervermietungserlaubnis
Leitsätze
1. Die Vereinbarung einer besonderen "Verwaltergebühr" als Teil der Nettokaltmiete ist wirksam. 2. Dem Mieter steht das Sonderkündigungsrecht nach § 549 BGB zu, wenn der Vermieter ein Schreiben nicht beantwortet, in dem binnen zehn Tagen die Genehmigung der Untervermietung erbeten wird. 3. Wird nur die Genehmigung der Untervermietung eines Teils der Wohnung erbeten, reicht die bloße Angabe des Namens des Untermieters, wenn der Vermieter nicht um weitere Informationen nachsucht.
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