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Urteil vertragsgemäßer Gebrauch
Schlagworte
vertragsgemäßer Gebrauch; Wäschetrocknen; Balkon; Wäschetrockenplatz; Wäsche
Leitsatz
Der Mieter ist berechtigt, auf dem zur Wohnung gehörenden Balkon über eigens angebrachten Vorrichtungen Wäsche zu trocknen.
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