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Urteil Vertragsauslegung
Schlagworte
Vertragsauslegung; Anspruch auf Erneuerung einer aufgrund der deutschen Teilung unterbrochenen und demontierten Bahnlinie
Leitsatz
Die aus einem Vertrag über den Bau einer Bahnverbindung übernommene Verpflichtung, die unter Einbringung der Grundstücke des anderen Vertragspartners herzustellende Bahnlinie zu unterhalten und zu erneuern, begründet keinen Anspruch auf Wiederherstellung der durch die Deutsche Teilung unterbrochenen und später demontierten Bahnstrecke oder Herausgabe der eingebrachten Grundstücke.
(Leitsatz der Redaktion)
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