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Urteil Verspätet eingezahlter Kostenvorschuss
Schlagworte
Verspätet eingezahlter Kostenvorschuss; demnächstige Zustellung
Leitsatz
Wird der vom Gericht angeforderte Kostenvorschuss für eine Beschlussanfechtungsklage nach § 46 Abs. 1 WEG erst nach drei Wochen eingezahlt, kann die Zustellung der Klage an die Gegenseite nicht mehr als demnächst erfolgt angesehen werden, so dass die einmonatige Anfechtungsfrist versäumt und die Klage als unbegründet abzuweisen ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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