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Urteil Verspätet eingezahlter Kostenvorschuss


Schlagworte

Verspätet eingezahlter Kostenvorschuss; demnächstige Zustellung

Leitsatz

Wird der vom Gericht angeforderte Kostenvorschuss für eine Beschlussanfechtungsklage nach § 46 Abs. 1 WEG erst nach drei Wochen eingezahlt, kann die Zustellung der Klage an die Gegenseite nicht mehr als demnächst erfolgt angesehen werden, so dass die einmonatige Anfechtungsfrist versäumt und die Klage als unbegründet abzuweisen ist.

(Leitsatz der Redaktion)

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