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Urteil Verschwiegenheitspflicht des Gläubigers gegenüber dem Bürgen des Schuldners
Schlagworte
Verschwiegenheitspflicht des Gläubigers gegenüber dem Bürgen des Schuldners
Leitsatz
Der Gläubiger darf unter Umständen dem Bürgen bestimmte über die verbürgte Forderung hinausgehende, in der Person des Schuldners liegende Umstände mitteilen.
(Leitsatz der Redaktion)
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