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Urteil Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch, Haftung für Schäden durch Astbruch
Schlagworte
Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch, Haftung für Schäden durch Astbruch
Leitsatz
Der Eigentümer öffentlichen Straßenlandes haftet ohne Verschulden für Schäden, die an einem Gebäude oder Grundstück dadurch entstehen, dass der Ast eines auf dem Straßenland stehenden Baumes abbricht.
(Leitsatz der Redaktion)
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