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Urteil Verschulden des Sozialamts bei <br />Mietzahlung
Schlagworte
Verschulden des Sozialamts bei
Mietzahlung; Fristlose Kündigung
Leitsatz
Ein Wohnungsmieter verletzt seine Verpflichtung zur pünktlichen Mietzahlung nicht schuldhaft im Sinne von § 554 a BGB, wenn und soweit er zur Bezahlung der Kosten der Unterkunft auf Sozialhilfe angewiesen ist und Mietzinszahlungen allein aufgrund eines Verschuldens des Sozialamts nicht fristgerecht bei dem Vermieter eingehen.
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