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Urteil Versäumung der Ausschlussfrist, Testamentseröffnung
Schlagworte
Versäumung der Ausschlussfrist, Testamentseröffnung
Leitsatz
Eine sog. Nachsichtgewährung wegen Versäumung der Ausschlussfrist nach § 6 Abs. 1 Satz 3 AusglLeistG muss im Kausalzusammenhang mit dem behördlichen Fehlverhalten stehen. Vorkommnisse staatlicher Stellen vor mehr als 20 Jahren zu Zeiten der Teilung Deutschlands bilden diesen Kausalzusammenhang nicht mehr (hier: evtl. Fehler bei der Testamentseröffnung).
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