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Urteil Versäumnisurteil
Schlagworte
Versäumnisurteil; Berufung; Aufruf der Prozesspartei; Beweiskraft des Sitzungsprotokolls
Leitsatz
1. Fehlende ordnungsgemäße Ladung bei unterbliebenem Aufruf einer Prozeßpartei zur mündlichen Verhandlung.
2. Das Gericht ist besonders bei einer Säumnisentscheidung gehalten, durch geeignete Maßnahmen, notfalls durch erneuten, auch persönlichen Aufruf sicherzustellen, ob die Partei tatsächlich nicht erschienen ist.
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