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Urteil Verpflichtung zur Zustimmung zur Mieterhöhung nicht durch das MietenWoG Berlin (sog. „Mietendeckel“) ausgeschlossen
Schlagworte
Verpflichtung zur Zustimmung zur Mieterhöhung nicht durch das MietenWoG Berlin (sog. „Mietendeckel“) ausgeschlossen
Leitsatz
Der Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 558b BGB ist weder unmittelbar noch mittelbar aufgrund des MietenWoG Berlin ausgeschlossen.
(Leitsatz der Redaktion)
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