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Urteil Verordnung zur Mietpreisbremse in Berlin wirksam
Schlagworte
Verordnung zur Mietpreisbremse in Berlin wirksam
Leitsatz
Die Regelungen zur Mietpreisbremse sind in Berlin wirksam, insbesondere auch die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung vom 28. April 2015. Die nach dem Urteil des BGH vom 17. Juli 2019 (VIII ZR 130/18) gegen die in Hessen geschaffene Regelung zur Mietenbegrenzung begründeten Einwände treffen für die in Berlin erlassene Verordnung und deren Begründung nicht zu.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
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