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Urteil Vermögenszuordnungsrecht


Schlagworte

Vermögenszuordnungsrecht; Veräußerung eines Grundstücks; Erlösauskehr; Verkehrswert; Nachbewertung; Unterschreitung des Verkehrswerts; Bodenrichtwert; Wasserlage; Ufergrundstück; Substantiierung des Vorbringens; Amtsermittlungspflicht

Leitsätze

1. Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO wird verletzt, wenn das Gericht überzogene Anforderungen an die Substantiierung des Vorbringens eines Beteiligten stellt und sich dadurch einer sachlichen Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Argumenten entzieht.

2. Allein der zeitliche Abstand von nicht einmal sechs Jahren zwischen der vorgelegten Wertermittlung und den Bewertungsunterlagen, die dem Kaufvertrag zugrunde lagen, ist kein plausibler Grund dafür, dem Beweismittel jegliche Aussagekraft für den geltend gemachten Zuschlag für ein Grundstück mit Uferlage an der Spree abzusprechen.

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