Urteil Vermögensverschiebung
Schlagworte
Vermögensverschiebung; unlautere Machenschaften; Überprüfbarkeit gerichtlicher Entscheidungen; Gerichtsentscheidung; besatzungsrechtliches Wiedergutmachungsgesetz
Leitsätze
1. Art. 18 Abs. 1 EV schließt die Überprüfbarkeit gerichtlicher Entscheidungen nach § 1 Abs. 3 VermG nicht generell aus.
2. Ob eine Gerichtsentscheidung, die zu der Vermögensverschiebung führte, über ihre bloße Fehlerhaftigkeit hinaus als unlauter im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG anzusehen ist, muß im Einzelfall beurteilt werden.
3. Vermögensverschiebungen aufgrund des besatzungsrechtlichen Wiedergutmachungsgesetzes 1945 sind keine Enteignungen im Sinne des § 1 Abs. 8 VermG.
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