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Urteil Vermögensentziehung


Schlagworte

Vermögensentziehung; Zwangsversteigerung; Vermutungsregelung; Verschuldungslage; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsvollstreckung; Schuldnerschutzvorschrift; Kollektivverfolgung

Leitsätze

1. Bei Vermögensentziehungen durch Zwangsversteigerungen gilt nicht die Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 VermG. Es ist vielmehr der volle Nachweis des verfolgungsbedingten Vermögensverlustes zu erbringen.

2. Die Voraussetzungen des § 1 Abs. 6 VermG liegen im Falle einer Zwangsversteigerung dann vor, wenn entweder die Verschuldungslage bereits auf verfolgungsbedingten Momenten beruht (Flucht in das Ausland und damit einhergehende fehlende Möglichkeit der Erhaltung der Vermögenswerte) oder im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens in diskriminierender Weise Rechte des Verfolgten mißachtet bzw. Schuldnerschutzvorschriften nicht angewandt wurden.

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