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Urteil Verletzung der Aufklärungspflicht durch unterlassenen Hinweis auf Rückvergütungen


Schlagworte

Verletzung der Aufklärungspflicht durch unterlassenen Hinweis auf Rückvergütungen; Kick-back-Zahlungen; Pflichten der Bank und des Anlageberaters; Innenprovisionen

Leitsatz

Eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung nicht auf an sie zurückgeflossene Rückvergütungen hinweist, kann sich jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen.

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