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Urteil Verletzung elementarer Abrechnungsgrundsätze bei Erstellung der Jahresabrechnung
Schlagworte
Verletzung elementarer Abrechnungsgrundsätze bei Erstellung der Jahresabrechnung
Leitsatz
Verletzt der Verwalter elementare Grundsätze bei Aufstellung der Jahresabrechnung (hier: zur Heizkostenabrechnung und Instandhaltungsrücklage), kann er sich wegen der außergerichtlichen und Gerichtskosten des erfolgreichen Anfechtungsprozesses schadensersatzpflichtig machen.
(Leitsatz der Redaktion)
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