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Urteil Verletzung durch Übergehen eines Hilfsantrags
Schlagworte
Verletzung durch Übergehen eines Hilfsantrags
Leitsatz
Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist dann anzunehmen, wenn das Gericht zwar den Hauptantrag auf unbegrenzten Vollstreckungsschutz zurückweist, zum Hilfsantrag auf befristeten Räumungsschutz jedoch keine Stellung nimmt. (Leitsatz der Redaktion)
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