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Urteil Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch mögliche Videoaufnahmen


Schlagworte

Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch mögliche Videoaufnahmen

Leitsätze

1. Das Recht am eigenen Bild begründet einen Anspruch auf Unterlassung von möglichen Videoaufnahmen, wenn nicht überwiegende Interessen die Videoüberwachung rechtfertigen.

2. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit schützt nicht nur vor tatsächlicher Bild- und Tonaufzeichnung, sondern erfasst schon die berechtigte Befürchtung einer Aufzeichnung.

3. Der Verantwortliche trägt auch die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Überwachung sich auf das eigene Grundstück beschränkt und durch einfache technische Änderungen nicht darüber hinaus erweitert werden kann. (Leitsätze der Redaktion)

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