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Urteil Verletzung des Gebots rechtlichen Gehörs, Gesundheitsgefährdung durch Raumgifte, fristlose Kündigung nach unsachgemäßer Reinigung einer „Messie-Wohnung“


Schlagworte

Verletzung des Gebots rechtlichen Gehörs, Gesundheitsgefährdung durch Raumgifte, fristlose Kündigung nach unsachgemäßer Reinigung einer „Messie-Wohnung“

Leitsatz

Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war.

(Leitsatz der Redaktion)

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