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Urteil Verletzung der Leistungstreuepflicht durch Veräußerung von betriebsnotwendigem Vermögen
Schlagworte
Verletzung der Leistungstreuepflicht durch Veräußerung von betriebsnotwendigem Vermögen
Leitsatz
Die Veräußerung von betriebsnotwendigem Vermögen durch eine GmbH, die aufgrund eines Teilgewinnabführungsvertrags verpflichtet ist, 20 % ihres Jahresüberschusses abzuführen, an eine Gesellschaft mit im Wesentlichen gleichen Gesellschaftern gegen eine angemessene Gegenleistung begründet nicht ohne Weiteres eine den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründende Verletzung der Leistungstreuepflicht.
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