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Urteil Verlass auf zutreffende Rechtsmittelbelehrung in WEG-Sachen, falsche Rechtsmittelbelehrung in WEG-Sachen


Schlagworte

Verlass auf zutreffende Rechtsmittelbelehrung in WEG-Sachen, falsche Rechtsmittelbelehrung in WEG-Sachen

Leitsatz

Auch ein Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist, darf in der Regel darauf vertrauen, dass die Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen und in Zivilsachen mit wohnungseigentumsrechtlichem Bezug zutreffend ist (Fortführung BGH GE 2017, 897).

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