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Urteil Verkehrssicherungspflicht
Schlagworte
Verkehrssicherungspflicht; Gefahrenlage; Fensterglas in Treppenhausaussenwand
Leitsatz
Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses verstößt gegen die Verkehrssicherungspflicht, wenn er bei für ihn erkennbarer Gefahrenlage, die sich aus der Verglasung einer Treppenhausaussenwand mit gewöhnlichem Fensterglas ergibt, keine Abhilfe schafft.
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