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Urteil Verjährungsablauf bei Störungsbeseitigungsanspruch


Schlagworte

Verjährungsablauf bei Störungsbeseitigungsanspruch

Leitsätze

1. Ist ein Genehmigungsbeschluss über eine bauliche Veränderung für ungültig erklärt worden, beginnt die Verjährung nicht erneut zu laufen, sondern der Zeitraum, in welchem der Genehmigungsbeschluss nach § 23 Abs. 4 WEG gültig war, ist lediglich in den Verjährungszeitraum nicht einzuberechnen.

2. Ein Berufungsurteil in WEG-Sachen, welches vor dem 1. Januar 2016 erging und in welchem die Revision nicht zugelassen worden war, ist mit Verkündung rechtskräftig geworden.

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