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Urteil Verjährung auf die Sekunde genau
Schlagworte
Verjährung auf die Sekunde genau
Leitsatz
Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind, wobei der Eingang bis 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist erfolgen, das Empfangsgerät des Gerichts als Empfangszeit spätestens 23.59 Uhr ausweisen muss.
(Leitsatz der Redaktion)
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