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Urteil Verjährungsfrist
Schlagworte
Verjährungsfrist; Unterbrechung; Zustellung
Leitsatz
Wenn der Vermieter die Möglichkeit hat, mit ausgezogenen Mietern zu korrespondieren, sind diese nicht von sich aus verpflichtet, ohne eine entsprechende Nachfrage des Vermieters ihre neue Wohnanschrift anzugeben.
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