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Urteil Verjährungsfrist
Schlagworte
Verjährungsfrist; Veränderung; Verschlechterung; Ersatzanspruch; Schadensersatzanspruch; staatlicher Verwalter; Fristbeginn
Leitsatz
Schadensersatzansprüche gegen den staatlichen Verwalter verjähren in vier Jahren. Die Frist beginnt mit der Möglichkeit, den Anspruch geltend zu machen.
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