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Urteil Verjährung des Schadenersatzanspruchs wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Verjährung des Schadenersatzanspruchs wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen; keine Unterbrechung durch unschlüssige Klage; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Schadenersatz wegen Nichterfüllung; Verjährung; Verjährungsunterbrechung; Klageerhebung; Feststellungsklage
Leitsatz
Wenn der eingeklagte Anspruch (hier: Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen) (noch) nicht vorliegt, kann seine Verjährung auch nicht unterbrochen werden.
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