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Urteil Vergütungsforderung, Vergütungsanspruch, Prozesskostenhilfe, Anspruch gegen Staatskasse
Schlagworte
Vergütungsforderung, Vergütungsanspruch, Prozesskostenhilfe, Anspruch gegen Staatskasse
Leitsätze
1. Unter den Voraussetzungen des § 49b Abs. 4 BRAO kann auch eine Vergütungsforderung des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse wirksam abgetreten werden.
2. Bei der Geltendmachung des durch den beigeordneten Rechtsanwalt abgetretenen Vergütungsanspruchs gegenüber der Staatskasse sind die Voraussetzungen der §§ 409, 410 BGB zu beachten.
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