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Urteil Vergleichgebühr, - im Berufungsverfahren
Schlagworte
Vergleichgebühr, - im Berufungsverfahren
Leitsätze
a) Die Vergleichsgebühr ist nicht nach § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO zu erhöhen, sofern im Berufungsverfahren ein Vergleich über nicht anhängige Ansprüche geschlossen wird.
b) § 32 BRAGO kommt nur zur Anwendung, wenn die Streitigkeit nach dem dem Rechtsanwalt erteilten Auftrag vor die ordentlichen Gerichte gebracht werden soll.
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