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Urteil Verfassungswidrigkeit des Berliner Mietendeckels
Schlagworte
Verfassungswidrigkeit des Berliner Mietendeckels
Leitsätze
1. Das Verbot des MietenWoG Berlin, eine höhere Miete zu fordern als die am Stichtag vereinbarte, ist verfassungswidrig.
2. Dem Bundesverfassungsgericht wird zur Beurteilung die Frage vorgelegt, ob § 3 Abs. 1 Satz 1 des MietenWoG Berlin in der Fassung vom 11. Februar 2020 (GVBl. Berlin 2020, 50) im Hinblick auf §§ 557 Abs. 1, 558 Abs. 1 und 2 BGB mit Art. 72 Abs. 1, 74 Abs. 1 Nr. 1 GG unvereinbar und deshalb nichtig ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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