Urteil Verfassungswidriges Übergehen des Beweisantritts des Mieters über das Ausmaß der Gebrauchsbeeinträchtigung
Schlagworte
Verfassungswidriges Übergehen des Beweisantritts des Mieters über das Ausmaß der Gebrauchsbeeinträchtigung; Mängel
Leitsatz
1. Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Mieter, der sich auf Minderung beruft, nur konkrete Sachmängel vortragen, nicht aber den Umfang der Gebrauchsbeeinträchtigung.
2. Wenn gleichwohl ein Gericht den unter Beweisantritt dargelegten Mangel (Einschränkung der Nutzbarkeit einer mitvermieteten Dachterrasse) als unerhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung einstuft und eine Mietminderung ohne Beweisaufnahme verneint, ist durch die willkürliche Entscheidung der Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs verletzt.
(Leitsätze der Redaktion)
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