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Urteil Verfassungsbeschwerde in einem Rehabilitierungsverfahren nach StrRehaG


Schlagworte

Verfassungsbeschwerde in einem Rehabilitierungsverfahren nach StrRehaG

Leitsatz

In einer Verfassungsbeschwerde nach dem Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg ist eine Begründung erforderlich, welche umfassend und aus sich heraus verständlich die mögliche Verletzung der geltend gemachten Grundrechte des Beschwerdeführers hinreichend deutlich aufgezeigt ist. Richtet sich die Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer argumentativen Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und ihrer konkreten Begründung, um dem Gericht eine sachgerechte Auseinandersetzung mit dem geltend gemachten Begehren zu ermöglichen.

(Leitsatz der Redaktion)

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