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Urteil Verfassungsbeschwerde gegen Räumung von Kellerräumen
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde gegen Räumung von Kellerräumen
Leitsatz
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Vollstreckungsschutz für die Räumung von Kellerräumen ist unzulässig, wenn der Geschehensablauf nicht konkret und nachvollziehbar dargelegt wird und wegen der psychischen Erkrankung der Mieterin mit Suizidgefahr lediglich eine Stellungnahme des Sozialpsychiatrischen Dienstes hinsichtlich der Räumung von Wohnraum vorgelegt wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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