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Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Gleichbehandlungsgrundsatz; Rückenteignung
Leitsatz
Keine Rückenteignung bei Scheitern des Vorhabens, wenn die Enteignung durch Ost-Berliner Behörden erfolgt ist.
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