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Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Persönlichkeitsrecht; Offenbarungspflicht; Entmündigung
Leitsatz
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Entmündigten wird verletzt, wenn ein Gericht ohne hinreichende Abwägung der betroffenen Belange davon ausgeht, er sei bei Abschluß eines Mietvertrages ver-pflichtet gewesen, seine Entmündigung zu offenbaren.
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