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Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Kündigungsschutz; Zwischenvermietung
Leitsatz
Es verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG, einem Mieter, der - in Kenntnis der Eigentumsverhältnisse - Wohnraum von einem gewerblichen Zwischenmieter und nicht unmittelbar vom Eigentümer gemietet hat, den Kündigungsschutz des sozialen Mietrechts zu versagen.
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