Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; Selbstnutzungswunsch; Rechtsmissbrauch
Leitsätze
1. Die Fachgerichte haben den Eigennutzungswunsch des Eigentümers grundsätzlich zu respektieren und ihrer Rechtsfindung zugrunde zu legen. Die von den Gerichten zu prüfenden Grenzen des Erlan-gungswunsches sind, ob dieser ernsthaft verfolgt wird, ob er mißbräuchlich ist oder ob der Wohnbedarf in einer anderen freigewordenen Wohnung des Vermieters ohne wesentliche Abstriche befriedigt werden kann.
2. Wer finanzielle Mittel dazu verwendet, eine Eigentumswohnung zu erwerben, um in dieser selbst zu wohnen, weil er schlichtweg "Herr seiner eigenen vier Wände" sein will, gestaltet sein Leben vernünftig und nachvollziehbar. Die Fachgerichte sind nicht berufen, den Vermieter in die Rolle eines Eigentümers zu drängen, der sein Wohnungseigentum lediglich als Kapitalanlage nutzt. (Leitsätze der Redaktion)
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