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Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Mieterhöhungsverlangen; Kappungsgrenze nach dem Wegfall der Preisbindung
Leitsätze
1. Es ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, daß Vermieter von Wohnungen höchstens eine Steigerung des Mietzinses um 30 vom Hundert, nicht aber eine darüber liegende Vergleichsmiete fordern können (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MHRG).
2. Dies gilt auch in Fällen, in denen eine Mietzinserhöhung erstmals nach dem Wegfall einer Preisbindung verlangt wird.
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