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Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Unverletzlichkeit der Wohnung; Sachverständigungsbesichtigung
Leitsatz
Das Betreten einer Wohnung durch einen Sachverständigen, der vom Gericht im Rahmen eines zwischen dritten Personen schwebenden Zivilprozesses bestellt worden ist, darf grundsätzlich nur nach vorheriger Anhörung der Wohnungsinhaber angeordnet werden.
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