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Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; Flächenerwerbsprogramm
Leitsatz
Die Folgenabwägung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG führt nicht dazu, das Flächenerwerbsprogramm nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes außer Vollzug zu setzen.
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