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Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Zeugenvernehmung
Leitsatz
Bei unzureichender Terminsvorbereitung verstößt es gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn das Gericht nachträglich benannte Zeugen nicht vernimmt.
(Leitsatz der Redaktion)
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