Urteil Verfahrensgrundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz
Schlagworte
Verfahrensgrundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz; überspitzte Anforderungen an Berufungsschrift; Berufungsbegründung
Leitsatz
Aus der Berufungsbegründung muss sich eindeutig erkennen lassen, in welchem Umfang das Urteil der ersten Instanz angefochten werden soll. Ferner muss erkennbar sein, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält und zur Darlegung der Fehlerhaftigkeit die Umstände mitteilt, die das Urteil aus Sicht des Rechtsmittelführers in Frage stellen. Ob die von ihm erhobenen Rügen schlüssig oder auch nur vertretbar sind, ist ohne Belang.
(Leitsatz der Redaktion)
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