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Urteil Verdacht auf Tötung des Vermieters rechtfertigt fristlose Kündigung, gewerbliches Mietrecht


Schlagworte

Verdacht auf Tötung des Vermieters rechtfertigt fristlose Kündigung, gewerbliches Mietrecht

Leitsatz

Besteht gegen den Geschäftsführer des Mieters der dringende Tatverdacht, den Vermieter getötet zu haben, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses über Gewerberäume. Die Grundsätze der Verdachtskündigung aus dem Arbeitsrecht können auf das gewerbliche Mietrecht übertragen werden, so dass es hier nicht des Beweises einer schweren Pflichtverletzung bedarf.

(Leitsatz der Redaktion)

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