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Urteil Verbot von Rückschnittarbeiten aus Gründen des Naturschutzes
Schlagworte
Verbot von Rückschnittarbeiten aus Gründen des Naturschutzes
Leitsatz
Die Untersagung jeglicher Vegetationsbeseitigung in einer Gartenanlage ohne zeitliche Begrenzung auf einer Fläche von rund 5.000 m2 ist nicht durch Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes gedeckt und auch zum Schutz eines Amselnestes unverhältnismäßig.
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