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Urteil Verbot von Rückschnittarbeiten aus Gründen des Naturschutzes


Schlagworte

Verbot von Rückschnittarbeiten aus Gründen des Naturschutzes

Leitsatz

Die Untersagung jeglicher Vegetationsbeseitigung in einer Gartenanlage ohne zeitliche Begrenzung auf einer Fläche von rund 5.000 m2 ist nicht durch Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes gedeckt und auch zum Schutz eines Amselnestes unverhältnismäßig.

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