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Urteil Urheberrechtlich geschützte Rundfunkübertragung in Ferienwohnungen
Schlagworte
Urheberrechtlich geschützte Rundfunkübertragung in Ferienwohnungen
Leitsatz
Der Betreiber von acht Ferienwohnungen, die mit Radio- und Fernsehgeräten ausgestattet sind, an die Hör- und Fernsehrundfunksendungen über eine Verteileranlage weitergeleitet werden, greift in das ausschließliche Recht von Urhebern, ausübenden Künstlern, Sendeunternehmen und Filmherstellern zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke oder Leistungen ein.
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