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Urteil Unzulässigkeit der Revisionszulassung
Schlagworte
Unzulässigkeit der Revisionszulassung
Leitsatz
Die Anhörungsrüge gegen eine Berufungsentscheidung kann nur dann zu einer nachträglichen wirksamen Zulassung der Revision führen, wenn der Rechtsstreit aufgrund eines Gehörsverstoßes fortgesetzt wird und sich erst aus dem anschließend gewährten rechtlichen Gehör ein Grund für die Zulassung der Revision ergibt (BGH, GE 2017, 181).
(Leitsatz der Redaktion)
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