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Urteil Unzulässige Teilanfechtung von Vorschuss-Beschlüssen


Schlagworte

Unzulässige Teilanfechtung von Vorschuss-Beschlüssen

Leitsätze

1. Eine Teilanfechtung der Beschlüsse über die Vorschüsse (§ 28 Abs. 1 WEG) bzw. die Anpassung der Vorschüsse oder die Einforderung von Nachschüssen (§ 28 Abs. 2 WEG) ist nicht möglich.

2. Enthält die Abrechnung bzw. der Wirtschaftsplan einen verteilungsrelevanten Fehler, sind die gefassten Beschlüsse insgesamt für ungültig zu erklären.

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