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Urteil Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der Klageerhebung
Schlagworte
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der Klageerhebung; Beweisverfahren
Leitsatz
Die Anordnung des Gerichts, dass ein Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens binnen einer bestimmten Frist Klage zu erheben habe, ist unanfechtbar. Ergeht die Anordnung durch das Beschwerdegericht, ist hiergegen auch bei Zulassung durch das Beschwerdegericht keine Rechtsbeschwerde statthaft.
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