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Urteil Unwirksames Zustimmungsverlangen, wenn nicht alle Erklärenden Vermieter sind
Schlagworte
Unwirksames Zustimmungsverlangen, wenn nicht alle Erklärenden Vermieter sind; Mieterhöhungsverlangen durch Nichtberechtigten
Leitsätze
1. Die Erklärung, mit der der Vermieter von dem Mieter Zustimmung zur Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt, ist nur wirksam, wenn sie ihn als Anspruchsteller ausweist.
2. Die Angabe weiterer Erklärender als des Vermieters führt zur Unwirksamkeit des Zustimmungsverlangens mit der weiteren Folge, daß die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung als unzulässig abzuweisen ist.
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