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Urteil Unwirksame Modernisierungsvereinbarung mit nur einem Mieter
Schlagworte
Unwirksame Modernisierungsvereinbarung mit nur einem Mieter
Leitsatz
Eine Modernisierungsvereinbarung über eine zeitweilige Umsetzung in eine andere Wohnung mit Fortzahlung der ungeminderten Miete muss mit allen Mietern getroffen werden und wäre darüber hinaus auch nach § 536 Abs. 4 BGB unwirksam.
(Leitsatz der Redaktion)
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